In Deutschland hat man nur ein Problem – den Autobahn Skateboarder aus Stuttgart irgendwie vor Gericht zubelangen. Vielleicht erinnert sich der ein oder andere an die Zeitungs- und TV-Berichte 2008 über den Skateboarder.
Auf einem YouTube Video konnte man den 32jährigen sehen, wie er mit über 100 Stundenkilometer über die Autobahn fuhr, auf einem Longboard.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Ulm Strafbefehl gegen den Stuttgarter und einen seiner Freunde eingereicht.
Bei der Anklage geht es allerdings nur um den Punkt, dass das Kennzeichen des Motorrads, das den Skateboarder über die Autobahn zog, abgeklebt war. Dies ist illegal. Zum Glück konnten die Ermittler dem Mann nicht nachweisen, dass er andere Autofahrergefährdet hatte.
Wenn man bedenkt, das in unserem Land Kinderficker nicht angeklagt und bestraft werden, weil die zuständigen Behörden überlastet sind und Stasi Schäuble keinen Handlungsbedarf sieht, ist diese ganze Anklage einfach nur noch peinlich.